Weiter Info zur Krankenfahrten und unsere Policy

Was Sind Krankenfahrten?

Krankenfahrten umfassen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Fahrzeugen, Mietwagen oder Taxis. Mietwagen beinhalten auch Fahrzeuge mit behindertengerechten Einrichtungen für den Transport von Rollstuhlfahrern.

In diesen Fällen wird keine medizinische Fachbetreuung angeboten. Wir bieten ausschließlich sitzende Beförderung an.

  • Aufnahme und Entlassung aus dem Krankenhaus für ambulante Behandlungen
  • Fahrten zur Dialyse
  • Bestrahlungstherapie
  • Chemotherapie, einschließlich:
    • Parenteraler onkologischer Chemotherapie
    • Parenteraler antineoplastischer Arzneimitteltherapie
  • Reha- und Kuraufenthalte

Arbeits-, Arbeitswege,- Oder Schulunfall

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Schule einen Krankenwagen benötigen, ist der Rems Fahrdienst der richtige Ansprechpartner.

Wir übernehmen die direkte Abrechnung dieser Fahrten mit der Berufsgenossenschaft. So müssen Sie die Reisekosten nicht bar bezahlen. Eine ärztliche Verordnung für den Patiententransport, auf der der Unfall als “Arbeitsunfall” oder “Schulunfall” vermerkt ist, ist hierfür Voraussetzung.

Die ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt

Privat Krankenversichert

Mit privater Krankenversicherung werden medizinische Fahrten in der Regel direkt an Ihre Versicherung abgerechnet. Alles, was Sie benötigen, ist ein ärztliches Rezept für den medizinischen Transport und eine Quittung/Rechnung für den Fahrpreis von uns.

Wenn Sie regelmäßige oder häufige Fahrten benötigen, bieten wir Ihnen die bequeme Option einer Sammelrechnung an. Sie erhalten detaillierte Rechnungen, die Sie einfach überweisen können, anstatt jede Fahrt separat zu bezahlen.

Gesetzlich Krankenversichert

Als versicherte Person mit gesetzlicher Krankenversicherung haben Sie drei Möglichkeiten, Ihre medizinischen Fahrten bequem und einfach über den Rems Fahrdienst zu organisieren.

Krankenhausbehandlung

Ambulante Operationen

Ambulante Behandlung

Krankenhausbehandlung

Aufnahme oder Entlassung im Rahmen einer vollstationären oder teilstationären Krankenhausbehandlung (gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V).

Was der Rems Fahrdienst benötigt:

  • Zustimmung der Krankenversicherung: JA (NEIN für Aufnahme oder Entlassung)
  • Bestellung des medizinischen Transports: JA
  • Zusatzzahlung des gesetzlichen Eigenanteils, falls keine Befreiung vorliegt: JA

Alternativ: Barzahlung, wenn Unterlagen fehlen.

Wichtige Hinweise:

  • Keine Zusatzzahlung mit gültiger Befreiungskarte.
  • Bei Verlegung von Krankenhaus zu Krankenhaus entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die gesetzliche Zusatzzahlung muss möglicherweise für jede einzelne Fahrt sofort an den Fahrer entrichtet werden.

Krankenhausbehandlung

Einweisung oder Entlassung im Rahmen einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung (gem. § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V).
Was Rems Fahrdienst benötigt:

  • Genehmigung der Krankenkasse: JA (NEIN bei Einweisung oder Entlassung)
  • Verordnung einer Krankenbeförderung: JA
  • Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils, wenn keine Befreiung vorliegt: JA

Alternativ: Barzahlung, wenn Unterlagen fehlen.

Wichtige Hinweise:

  • Keine Zuzahlung mit gültigem Befreiungsausweis.
  • Bei Verlegung von Krankenhaus zu Krankenhaus entfällt die Zuzlung.

Die gesetzliche Zuzahlung ist gegebenenfalls für jede einzelne Fahrt sofort beim Fahrer zu entrichten.

Ambulante Operationen

Vor- oder Nachbehandlung im Zusammenhang mit einem ambulanten Eingriff gemäß § 115b SGB 5.

Was der Rems Fahrdienst benötigt:

  • Zustimmung der Krankenversicherung: JA
    Rezept eins
  • Medizinischer Transport: JA
  • Zusatzzahlung des gesetzlichen Eigenanteils, sofern keine Befreiung vorliegt: JA

Alternativ: Barzahlung, wenn Belege fehlen.

 

  • Wenn die Krankenversicherung nur eine Zusatzzahlung für die erste und letzte Fahrt vorsieht, wird der Rems Fahrdienst die Eigenbeteiligung auf der ersten Fahrt einsammeln, um den administrativen Aufwand zu minimieren.

Ambulante Behandlungl

Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie Symbole “aG”, “BI”, “H” oder Pflegestufe 2 oder 3
Arztbesuche, Massagen, Physiotherapie usw.

Was der Rems Fahrdienst benötigt:

  • Zustimmung der Krankenversicherung: JA
    Rezept eins
  • Medizinischer Transport: JA
  • Zusatzzahlung des gesetzlichen Eigenanteils, sofern keine Befreiung vorliegt: JA

Alternativ: Barzahlung, wenn Belege fehlen.

Ambulante Behandlungl

Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“ oder Pflegestufe 2 bzw. 3
Arztbesuche, Massagen, Krankengymnastik usw.

Was Rems Fahrdienst benötigt:

  • Genehmigung der Krankenkasse: JA
    Verordnung einer
  • Krankenbeförderung: JA
  • Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils, sofern keine Befreiung vorliegt: JA

Alternativ: Barzahlung bei fehlenden Belegen.

Wichtige Hinweise:

  • Genehmigungen müssen von der Krankenversicherung für das entsprechende Ziel vor jeder Fahrt erteilt werden.
  • Wenn Sie keine Genehmigung haben, wenn Sie Ihre Reise antreten, kann der Rems Fahrdienst Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht direkt in Rechnung stellen. In diesem Fall müssen Sie die Fahrt bezahlen.
  • Es fällt keine zusätzliche Zahlung an, wenn Sie eine gültige Befreiungskarte vorlegen.
  • Zusätzlich kann der Fahrer möglicherweise die gesetzliche Zusatzzahlung sofort für jede Fahrt einsammeln. Falls die Krankenversicherung nur eine Zusatzzahlung für die erste und letzte Fahrt vorsieht, wird der Rems Fahrdienst die Eigenbeteiligung auf der ersten Fahrt einsammeln, um den administrativen Aufwand zu minimieren.

Hinweise Für Gesetzlich Krankenversicherte

Gesetzliche Zuzahlung / Eigenanteil

  • Die gesetzliche Zusatzzahlung erfolgt pro einfache Fahrt.
  • Hin- und Rückfahrten mit Wartezeit gelten als zwei Fahrten.
  • Der Eigenanteil beträgt 10% des Fahrpreises, mindestens jedoch €5 und maximal €10.

Verordnung einer Krankenbeförderung

Der behandelnde Arzt stellt das Rezept aus, wenn medizinisch notwendig. Dies tritt ein, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund von Einschränkungen unzumutbar ist oder die Genesung beeinträchtigt ist. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt.

Genehmigung durch die gesetzliche Krankenkasse

  • Genehmigungen sind für ambulante medizinische Fahrten (Kategorien b.) oder c.)) erforderlich.
  • Die erteilten Genehmigungen müssen dem Rems Fahrdienst vor Fahrtbeginn vorliegen. Falls keine Genehmigung vorliegt, werden Fahrten gegen Barzahlung durchgeführt.
  • Bei nicht planbaren Fahrten kann in Einzelfällen rückwirkend eine Genehmigung eingeholt werden.

Begleitpersonen

  • Gemäß den Richtlinien für den Patiententransport der Krankenversicherungen ist der Transport von Begleitpersonen während der Begleitung kostenfrei.
  • Bei der Rückkehr, nachdem der Patient abgesetzt wurde, ist die begleitende Person selbst für die Rückreise verantwortlich.

Der Rems Fahrdienst bietet Fahrten für Begleitpersonen gegen Gebühr zu deren gewünschtem Ziel an.

Hinweise für den Arzt

  • Die Richtlinien für den Patiententransport (§ 92, Absatz 1, Satz 2, Nr. 12 SGB V) enthalten die Informationen.
  • Der Transport muss medizinisch notwendig im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenversicherung sein.
  • Die zwingende medizinische Notwendigkeit muss auf der Regelung in § 2 basieren.
  • Der Bedarf an Transporten für die Hin- und Rückfahrt muss separat gerechtfertigt sein.
  • Es sollte eine Gruppenreise für mehrere Patienten zum gleichen Ziel arrangiert werden, einschließlich einer Wartezeit, wenn nicht medizinisch dagegen gesprochen wird.
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